Alternative Streiterledigung in Österreich - Ihre Entscheidung - auch in Krisenzeiten
PRIVATGERICHT
Das Verfahren vor dem PRIVATGERICHT ist eine gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Streiterledigung. Das Angebot ist freiwillig und als Alternative neben Verfahren vor staatlichen Gerichten vorgesehen.
Alternative Streitbeilegung und -entscheidung - auch in Ferien- oder Krisenzeiten
PRIVATGERICHT - Ihre Entscheidung
Das Verfahren vor dem PRIVATGERICHT ist freiwillig. Es ist ihre Entscheidung, ob Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Erst dann läuft das Verfahren. Das PRIVATGERICHT bietet Entscheidungen, jedoch keine Rechtsberatung an. Es gilt österreichisches Recht, insbesondere der Rahmen der §§ 577ff ZPO, es handelt sich daher beim Verfahren vor dem PRIVATGERICHT um sogenannte „Schiedsgerichtsverfahren“ im Sinne der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Die Entscheidung ist bindend und endgültig, es gibt keine Rechtsmittel und keine weitere Instanz. Der/die SchiedsrichterInnen sind unabhängig und weisungsfrei.
Das Verfahren und alle Unterlagen sind – soferne nichts anderes vereinbart wurde – vertraulich. Alle Schiedsrichter und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidung(en) des PRIVATGERICHTs ergehen schriftlich und haben zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen (staatlichen) Urteils.
#1
Einfache und endgültige Streiterledigung
Das Schiedsgerichtsverfahren ist als gesetzlich geregeltes zusätzliches Angebot zur Streitbeilegung und -entscheidung neben staatlichen Gerichtsverfahren vorgesehen. Die Verfahrens- und Entscheidungsregeln können von den Parteien relativ frei gewählt werden.
Da es nach einer Entscheidung des PRIVATGERICHTS keinen weiteren Instanzenzug gibt, wird Ihr Streit unkomliziert und endgültig entschieden, sie erhalten Ihre Entscheidung.
#2
Schnelle Entscheidung - auch in Krisenzeiten
Wir gestalten Ihr Verfahren vor dem PRIVATGERICHT möglichst zeitnah, zügig und effizient und entscheiden über Ihre Sache rasch nach den gewählten Verfahrensregeln. Dadurch, dass wir versuchen, möglichst viel online zu organisieren, sind wir auch in Krisenzeiten bestmöglich handlungsfähig. Somit können und dürfen wir Ihren Streit jederzeit – und sogar während einer Quarantänesituation – entscheiden. Zeitnah, zügig, rasch und effizient.
#3
Meist kostengünstige Entscheidung
Für das Verfahren vor dem PRIVATGERICHT gelten entweder autonome Honorarrichtlinien, welche sich nach der Höhe des Streitwerts und der gewünschten Entscheidungsstrategie richten, oder wir erstellen Ihnen ein pauschales, individuelles Angebot für Ihre Sache.
Im Verfahren vor dem PRIVATGERICHT besteht kein Anwaltszwang, somit steht es Ihnen völlig frei, ob Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten oder vertreten lassen möchten. Dadurch wissen Sie bereits im Vorfeld relativ genau, welche Kosten für die Entscheidung in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich auf Sie zukommen werden.
Sie entscheiden, wie Sie Ihre Streitigkeiten entscheiden lassen möchten ...
Ihre Wahl der Entscheidungsstrategie
Expertenentscheidung
Die Entscheidung erfolgt durch einen ausgewählten Experten oder Sachverständigen für das jeweilige Sachgebiet (Single Joint Expert / SJE).
Crowd Entscheidung
Die Entscheidung erfolgt durch eine Gruppe von Entscheidern. Diese kann vom PRIVATGERICHT festgelegt oder von Ihnen bestimmt werden (Crowd Decision).
Alternative Entscheidungsfindung
Wir sind derzeit am Prüfen von neuen und innovativen Streitbeilegungsmöglichkeiten. Diese könnten die Streitbeilegung extrem schnell und kostengünstig gestalten.
Hinweis: Wir weisen ausdrücklich auf öffentliche Schlichtungsstellen, insbesondere für Verbraucher hin. Diese ermöglichen eine Streitschlichtung in bestimmten Angelegenheiten und sind in der Regel kostenlos, siehe dazu für weitere Informationen zB unter www.konsumentenfragen.at, www.oesterreich.gv.at, etc.
Achtung: Verfahrensfristen vor staatlichen Gerichten wie beispielsweise zur Erhebung eines Einspruchs gegen einen Zahlungsbefehl, zur Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrags oder von Rechtsmitteln, etc. werden nicht gehemmt, sondern laufen weiter bzw. ab. Es besteht vor dem PRIVATGERICHT unabhängig vom Streitwert keine Rechtsanwaltspflicht. Für das Verfahren braucht es daher grundsätzlich keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Dritte. Das PRIVATGERICHT bietet Entscheidungen, jedoch keine Rechtsberatung an. Wenn rechtliche Fragen, Unklarheiten oder Beratungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte an eine/n Rechtsanwalt:in! Ausschließlich für Unternehmen bieten wir im Rahmen der Unternehmensberatung auch weitere freiberufliche bzw. gewerbliche Dienstleistungen an.
Unverbindlich und kostenlos
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