Ein paar Worte

Über das PRIVATGERICHT

Wie alles entstand...

Über das PRIVATGERICHT

Ihre Entscheidung und eine alternative Möglichkeit zur Streitbeilegung.

Das Verfahren vor dem PRIVATGERICHT ist eine gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Streiterledigung. Das Angebot ist  freiwillig und als Alternative neben Verfahren vor staatlichen Gerichten vorgesehen. Die Inanspruchnahme ist für alle Seiten freiwillig, also Ihre Entscheidung. Wenn Sie die Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, erhalten Sie Ihre Entscheidung zur rechtsgültigen und endgültigen Erledigung Ihres Rechtsstreits.

Wie alles entstand...

Unser PRIVATGERICHT - von der Idee bis zur Umsetzung

Diese Form der alternativen Streitbeilegung ist nicht völlig neu, innovativ in dieser Form der Umsetzung ist sie in Österreich dennoch.

Die Idee zur Gründung eines PRIVATGERICHTS in Österreich hatte DDr. Helmut Raffelsberger bereits im Jahr 2006, als mit dem Schiedsrechts-Änderungsgesetz (SchiedsRÄG 2006) auch in Österreich moderne gesetzliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung geschaffen wurden.

Zwischenzeitlich erfolgte in mehreren kleineren Etappen die Entwicklung des Namens, eines Logos und dem Slogan „Ihre Entscheidung“, und es wurde sehr viel Zeit, Geld und Energie in die Umsetzung investiert, um zuletzt auch den rechtlichen Rahmen einschließlich der Anforderungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu füllen.

Coronakrise - Umsetzung 2020

Seit März 2020 wurde durch den Ausbruch der Coronakrise, die viele Bereiche auch in der Rechtspflege beeinträchtigt, intensiv an der Umsetzung des PRIVATGERICHTS gearbeitet. Ziel war es, rasch die notwenige Infrastruktur und Voraussetzungen zu schaffen und entscheidungsfähig zu sein und auch während der Krise mit zahlreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu bleiben. Hier sind wir derzeit mit vollem Einsatz mittendrin.

Zwar ist noch nicht alles fixfertig, dennoch stehen bereits die wichtigste Infrastruktur, der Internetauftritt, moderne Online-Besprechungsmöglichkeiten und die internen Verfahrensabläufe zur Verfügung. Durch die Coronakrise ist die öffentliche (staatliche) Gerichtsbarkeit derzeit in manchen Bereichen eingeschränkt. Hier bieten wir an – auch in Zeiten wie diesen – eine rasche alternative Streitentscheidung zu ermöglichen.

Wer steckt hinter der Idee...

Die Idee, Gründung und Leitung geht auf DDr. Helmut Raffelsberger zurück. Er betreibt seit 2007 eine Wirtschaftskanzlei am Attersee in Oberösterreich.

DDr. Helmut Raffelsberger

Als Ideengeber, Gründer und Leiter des PRIVATGERICHTS darf ich mich hiermit kurz vorstellen. Mein Name ist Helmut Raffelsberger, ich habe zwei Kinder im Jugendalter und wohne und arbeite in Oberösterreich in Schörfling am Attersee.

Ich hatte das Glück, an der Johannes Kepler Universität (JKU) in Linz sowohl Rechtswissenschaften als auch Betriebswirtschaft studieren zu dürfen und habe auch ein individuelles Diplomstudium „Rechtsökonomie“ abgeschlossen, wodurch ich Wissen auf sehr hohem Niveau aber auch in einem sehr breiten Spektrum erwerben durfte. Trotz des Studiums der Rechtswissenschaften war mein Ziel nie, das Gerichtsjahr zu machen und als Rechtsanwalt tätig zu werden, obwohl ich meine Diplomarbeit in JUS im  „Zivilgerichtlichen Verfahrensrecht“ absolviert habe. Ich wollte nie beruflich aktiv streiten müssen, sondern bemühe mich seit jeher immer um Streitvermeidung, Problemlösungen und rasche Entscheidungen in die Wirtschaft, um dort Positives zu bewegen. Daher bin ich auch seit 2007 freiberuflich als Consultant und Unternehmensberater tätig.

Im Unternehmensberatungsbereich berate, coache, begleite und unterstütze ich seit vielen Jahren kleine wie große Unternehmen bei Projekten und Herausforderungen im nationalen und internationalen Umfeld. Meine Klienten vertrauen dabei auf tiefgreifende Fachkompetenz, langjährige Erfahrung in internationalen Belangen und genießen meinen ehrlichen Weitblick und das hohe persönliche Engagement. Allerdings bin ich nicht nur promovierter Akademiker, sondern auch gerne bereit, die Ärmel hoch zu krempeln und persönlich mit anzupacken, wenn die Zeit drängt oder Not am Mann ist. Oft kann ich auch als Mentor oder Wegbereiter mein Talent unter Beweis stellen, Pioniere, Gründer oder aufstrebende Unternehmen und Zukunftsprojekte auf den Weg zu bringen oder Klienten durch schwierige Situationen zu führen und zu begleiten. Letztendlich möchte ich in meinem Leben positives bewegen und freue mich, wenn etwas Neues entsteht.

Auch in diesem Umfeld geht es oft darum, Streitigkeiten entweder vorab zu vermeiden oder aber im Nachhinein rasch Lösungen zur Streitbeilegung zu finden. In einem negativen Klima mit Konflikten oder Spannungen geht nämlich auch bei Unternehmen oder Projekten nichts mehr im Positiven weiter, daher gilt es auch hier rasch zu einer Streitbeilegung oder Lösung zu kommen. In manchen Fällen geht aber ab einem gewissen Punkt zwischen den Streitparteien nichts mehr ohne externe Hilfe oder die Unterstützung Dritter. Hier ist es dann von großem Vorteil, wenn im Unternehmensbereich zum Beispiel Projektpartner bereits im Vorfeld für solche Fälle vorgesorgt haben und bereits für den Streitfall einen Plan zur Lösung des Konflikts oder externe Unterstützung vorgesehen haben, beispielsweise durch Mediations- oder Schiedsgerichtsklauseln in Verträgen. Ist das nicht geschehen, so können sich die beiden Parteien jederzeit freiwillig in einen Mediations- oder Schiedsgerichtsprozess begeben. Natürlich steht ihnen auch die Möglichkeit offen, den traditionellen Rechtsweg über staatliche Gerichte zu beschreiten.

Im Bereich des PRIVATGERICHTS darf ich als dessen Leiter ein umfassendes Angebot, die Organisation und Durchführung von Privat-/Schiedsgerichtsverfahren im In- und Ausland einschließlich aller Kommunikations- und Entscheidungsdienstleistungen als freiberufliche Tätigkeit anbieten, im Bereich der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation zusätzlich auch eine Wirtschaftsmediation (§ 94 Z 74 GewO 1994 lt. Berufsbild).

Impressum / Medieninhaber

PRIVATGERICHT.com / .eu / .at
Leitung: MMag. DDr. Helmut Raffelsberger
A-4861 Schörfling am Attersee, Seegarten 6
Hotline: + 43 6776 38 131 38
Website: www.privatgericht.com
E-Mail: info@privatgericht.com
USt-Identifikation: ATU64218206
GLN: 9110002369447
GISA-Zahlen: 17238502, 17311496, 17277846

Unternehmensgegenstand:
Privatgericht/Schiedsrichter/Schiedsgerichtsverfahren, umfassendes Angebot, Organisation und Durchführung von Privat-/Schiedsgerichtsverfahren im In- und Ausland einschließlich aller Kommunikations- und Entscheidungsdienstleistungen (freiberufliche Tätigkeit); Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994 – freiberufliche Tätigkeit);
Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, A-4840 Vöcklabruck, Sportplatzstr. 1-3; Mitglied der WKOÖ in der Fachgruppe UBIT, der Landesgruppe Handel sowie der Landesinnung der Berufsfotografen

Wir weisen ausdrücklich auf öffentliche Schlichtungsstellen, insbesondere für Verbraucher hin. Diese sind in der Regel kostenlos, siehe zB www.konsumentenfragen.at, www.oesterreich.gv.at . Achtung: Verfahrensfristen vor staatlichen Gerichten wie beispielsweise zur Erhebung eines Einspruchs gegen einen Zahlungsbefehl, zur Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrags oder von Rechtsmitteln, etc. werden nicht gehemmt, sondern laufen weiter bzw. ab. Es besteht vor dem PRIVATGERICHT unabhängig vom Streitwert keine Rechtsanwaltspflicht. Für das Verfahren braucht es daher grundsätzlich keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Dritte. Das PRIVATGERICHT bietet Entscheidungen, jedoch keine Rechtsberatung an. Wenn rechtliche Fragen, Unklarheiten oder Beratungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt! Ausschließlich für Unternehmen bieten wir im Rahmen der Unternehmensberatung auch weitere freiberufliche bzw. gewerbliche Dienstleistungen.

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