Services - Was wir für Sie tun können und was nicht ...

Leistungen PRIVATGERICHT

Entscheidung über bestimmte Streitsachen im Vermögensrecht

Das PRIVATGERICHT ist ein privates Schiedsgericht, das Streitigkeiten ohne die Beteiligung staatlicher Gerichte entscheidet. Das Verfahren vor dem PRIVATGERICHT ist eine gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Streiterledigung. Das Angebot ist freiwillig und als Alternative neben Verfahren vor staatlichen Gerichten vorgesehen. Die Inanspruchnahme ist aber letztlich freiwillig, also Ihre Entscheidung. Wenn Sie die Möglichkeit in Anspruch nehmen, erhalten Sie ebenfalls Ihre Entscheidung zur rechtsgültigen und endgültigen Erledigung Ihres Rechtsstreits.

Sie entscheiden, durch wen und wie Sie Ihre Streitigkeiten entscheiden lassen möchten …

Entscheidung über bestimmte vermögensrechtliche Ansprüche

Das PRIVATGERICHT bietet für bestimmte Entscheidungsgegenstände (vermögensrechtliche Ansprüche) ein umfassendes Angebot und die Organisation und Durchführung von Privat-/Schiedsgerichtsverfahren im In- und Ausland einschließlich aller Kommunikations- und Entscheidungsdienstleistungen (freiberufliche Tätigkeit). Die Verfahrens- und Entscheidungsregeln können von den Parteien relativ frei gewählt werden. Da es nach einer Entscheidung des PRIVATGERICHTS keinen weiteren Instanzenzug gibt, wird Ihr Streit unkomliziert und endgültig entschieden, sie erhalten Ihre Entscheidung.

Entscheidungsrahmen

Welche Streitigkeiten bzw. Ansprüche können entschieden werden?

Das PRIVATGERICHT entscheidet ausschließlich über vermögensrechtliche Ansprüche, über die von den ordentlichen Gerichten zu entscheiden wäre. Familienrechtliche Ansprüche sowie alle Ansprüche aus Verträgen, die dem Mietrechtsgesetz oder dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz auch nur teilweise unterliegen, einschließlich der Streitigkeiten über die Eingehung, das Bestehen, die Auflösung und die rechtliche Einordnung solcher Verträge, und alle wohnungseigentumsrechtlichen Ansprüche können nicht Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein. Sie können also vor dem PRIVATGERICHT beispielsweise nicht Ihre Ehe scheiden lassen oder Familienrechtliches klären.

Verfahrensgrundsätze​

Das Verfahren vor dem PRIVATGERICHT ist freiwillig. Es ist ihre Entscheidung, ob Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Erst dann läuft das Verfahren. Das PRIVATGERICHT bietet Entscheidungen, jedoch keine Rechtsberatung an. Es gilt österreichisches Recht (inbes. §§ 577ff ZPO). Die Entscheidung ist bindend und endgültig, es gibt keine Rechtsmittel und keine weitere Instanz. Der/die SchiedsrichterInnen sind unabhängig und weisungsfrei.
Das Verfahren und alle Unterlagen sind – soferne nichts anderes vereinbart wurde – vertraulich. Alle Schiedsrichter und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidung(en) des PRIVATGERICHTs ergehen schriftlich.

Sie entscheiden, wie Sie Ihre Streitigkeiten erledigen lassen möchten ...

Ihre Wahl der Entscheidungsstrategie

Das Verfahren vor dem PRIVATGERICHT ist eine gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Streiterledigung mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Angebot ist  freiwillig und als Alternative neben Verfahren vor staatlichen Gerichten zu sehen. Es ist in mehrerlei Hinsicht „Ihre Entscheidung“.

Expertenentscheidung

Die Entscheidung erfolgt durch einen ausgewählten Experten oder Sachverständigen für das jeweilige Sachgebiet (Single Joint Expert / SJE).

Crowd Entscheidung

Die Entscheidung erfolgt durch eine Gruppe von Entscheidern. Diese kann vom PRIVATGERICHT festgelegt oder von Ihnen bestimmt werden (Crowd Decision).

Alternative Entscheidungsfindung

Wir sind derzeit am Prüfen von neuen und innovativen Streitbeilegungsmöglichkeiten. Diese könnten die Streitbeilegung extrem schnell und kostengünstig gestalten.

Ausschließlich für Unternehmen bieten wir im Rahmen der Unternehmensberatung auch weitere freiberufliche bzw. gewerbliche Dienste an.

Achtung: Verfahrensfristen vor staatlichen Gerichten wie beispielsweise zur Erhebung eines Einspruchs gegen einen Zahlungsbefehl, zur Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrags oder von Rechtsmitteln, etc. werden nicht gehemmt, sondern laufen weiter bzw. ab.

Unverbindliche und kostenlose Anfrage

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Wir sehen uns Ihr Anliegen gerne an und prüfen, ob wir Ihnen dienlich sein können …